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Gesetzliche Regeln

Das Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen trat im September 1997 in Kraft. Dieses Gesetz führt weitgehend die Regelungen des Bundeskrebsregistergesetzes von 1995 weiter, welches u.a. alle Bundesländer verpflichtete, flächendeckende Landeskrebsregister bis zum 01. Januar 1999 einzurichten.

Das Gesetz über das Bremer Krebsregister wurde im März 2001 novelliert. Eine der wichtigsten Veränderungen ist die eingeführte Meldepflicht für Ärzte, die durch spezielle Untersuchungsmethoden die Krebserkrankung bestimmen, ohne behandelnde Ärzte zu sein (Pathologen).

Die Verordnung über die Bestimmung und Aufgaben des Bremer Mortalitätsindex ist als PDF-Dokument abrufbar.

Das Krebsregistergesetzt in seiner ersten Fassung vom Oktober 1997