Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt des Bremer Krebsregisters barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.krebsregister-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Bremer Krebsregisters.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Handestadt Bremen am 14.04.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine Auswahl der Anforderungen aus der EN 301 549.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind auf folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bilder und Videos
- Informationen, Strukturen und Beziehungen aus Layout und Präsentation sind teilweise nicht durch Software erkennbar oder im Text verfügbar.
- Teilweise ist Farbe das einzige visuelle Mittel zur Informationsvermittlung.
- Farben und Kontraste sind in wenigen Fällen nicht barrierefrei.
- Es liegt keine kontraststarke Version der Webseite vor.
- Teilweise sind eingeblendete Inhalte nicht bedienbar.
- Teilweise sind Tastatur-Kurzbefehle nicht abschaltbar oder anpassbar.
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht sinnvoll.
- Teilweise ist der jeweilige Zweck eines Links nicht erkennbar.
- Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bedienelemente.
- Teilweise können Benutzerpräferenzen nicht angepasst werden.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Teilweise fehlen Beschreibungen für Tabellen.
- Bei einigen Tabellen fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
Maßnamen: Wir planen 2025 eine grundlegende Überarbeitung des Webauftritts mit Blick auf die Barrierefreiheit.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
- Teilbereich: Texte
a. Beschreibung
Wissenschaftliche Texte können nur zum Teil in leichter Sprache formuliert werden. In den meisten Fällen richten Sie sich an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte. - Teilbereich: Grafiken mit Text
Auf einigen Seiten sind Grafiken mit Text zu finden.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Grafiken / Illustrationen dienen zumeist der Darstellung wissenschaftlicher Prozesse, die größtenteils im Text beschrieben sind, sich aber generell an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorkenntnissen richten.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 08.10.2025 überarbeitet. Wir planen 2025 eine grundlegende Überarbeitung des Webauftritts mit Blick auf die Barrierefreiheit.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
Team Kommunikation und Transfer des BIPS
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: cloes(at)leibniz-bips.de
Schwerbehindertenvertretung
PD Dr. Oliver Riedel
Patricia Niß (Stellvertreterin)
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.