Patient:innenunterrichtung

Patient:innenunterrichtung

Jede:r betroffene Patient:in hat das Recht über die Meldung an das Krebsregister informiert zu werden. Die Pflicht und Verantwortlichkeit für die Information liegt bei der meldenden Einrichtung und soll vor der ersten Übermittlung der Daten erfolgen. Unterstützend stellt das Bremer Krebsregister zur Aushändigung an die Betroffenen eine Informationsbroschüre zur Verfügung, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten nachgelesen werden können. Die Broschüre kann auch in gedruckter Form angefordert werden. Dazu konktaktieren Sie bitte Frau Sonja Vogl unter der Nummer 0421/21856-998 oder per E-Mail an s.vogl(at)kvhb.de.

(Hinweis: Die Informationsbroschüre wird aktuell in Hinblick auf die Gesetzesnovellierung überarbeitet. Die neue Version wird Ihnen zeitnah hier zur Verfügung gestellt.)

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Darauf ist bei der Patient:innenunterrichtung zu achten

  • Information über die Meldung und deren Zweck
  • Hinweis auf das Recht der Verarbeitung und Nutzung der Daten zu widersprechen
  • Hinweis über die Meldung durch Einrichtungen ohne direkten Patient:innenkontakt (z.B. Pathologie)


Sollte aufgrund der Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine betroffene Person nicht über das Vorliegen einer Krebserkrankung unterrichtet werden können, darf von der Information abgesehen werden. Die Gründe müssen dokumentiert werden. Sobald die bzw. der Patient:in über die Krebserkrankung informiert wird, ist die Information über die Meldung an das Krebsregister schnellstmöglich nachzuholen.

Vorgehen bei einem Widerspruch

Wenn die bzw. der Patient:in einen Widerspruch gegen die Meldung an das Krebsregister erhebt, muss weiterhin die Meldung an das Krebsregister übermittelt werden. Die Information über den Widerspruch wird dabei im Feld „Aufklärung des Patienten“ (Erfassungsmodul) bzw. „Meldebegründung“ (Schnittstelle) mit der Angabe „Widerspruch“ gesetzt. Im Krebsregister werden dann nach Abschluss der Abrechnung die Identitätsdaten bei allen Meldungen dieser Person gelöscht. Die medizinischen Angaben bleiben dagegen erhalten, können aber nur noch eingeschränkt für Auswertungen genutzt werden.

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