Accessibility Tools

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt des Bremer Krebsregisters barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.krebsregister-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Bremer Krebsregisters.


Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Handestadt Bremen am 14.04.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine Auswahl der Anforderungen aus der EN 301 549.

Nicht barrierefreie Inhalte / Unterstützung

Nutzerinnen und Nutzer, die Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte benötigen, können das integrierte Accessibility Tool verwenden, welches unten links über den Barrierefreiheitsbutton per Mausklick geöffnet werden kann.

Zur Unterstützung der Barrierefreiheit ist das Accessibility Tool integriert. Die darin enthaltene Screenreader-Funktion ermöglicht das Vorlesen von Texten direkt im Browser. Des Weiteren bietet es Assistenzfunktionen wie eine kontrastreiche Darstellungsoptionen sowie die individuelle Anpassung der Schriftgröße, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern.

 

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 12.12.2025 überarbeitet. Wir haben 2025 eine grundlegende Überarbeitung des Webauftritts mit Blick auf die Barrierefreiheit durchgefüht.

 

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

Team Transfer und Kommunikation des BIPS

 

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: cloes(at)leibniz-bips.de

 

Schwerbehindertenvertretung    

PD Dr. Oliver Riedel
Patricia Niß (Stellvertreterin)

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Leichte Sprache

Informationen über die Erklärung zur Barrierefreiheit

In Leichter Sprache wird Ihnen erklärt was eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist.

Deutsche Gebärdensprache

Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit

© Freie Hansestadt Bremen
Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.

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