Über uns

Das Bremer Krebsregister besteht aus einer Vertrauensstelle und einer Auswertungsstelle. In der Vertrauensstelle werden Daten mit Namen und Adressen verarbeitet. Die Auswertungsstelle wertet ausschließlich Daten ohne Namensbezug aus. Das Bremer Krebsregister ist räumlich am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS angesiedelt. Dieses führt auch die Aufgaben der Auswertungsstelle durch. Für die Durchführung der Aufgaben der Vertrauensstelle ist die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verantwortlich. Die Aufsicht über das Bremer Krebsregister hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Ziel unserer Arbeit ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der medizinisch-onkologischen Behandlung und Versorgung und damit zur Erhöhung der Überlebenschancen und der Lebensqualität von Krebspatient:innen zu leisten. Dazu erfasst das Bremer Krebsregister flächendeckend stationäre und ambulante Daten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen.
Noch immer sind Krebserkrankungen, nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zweihäufigste Todesursache in Deutschland. Das Ziel der Krebsregistrierung ist es, mit den erfassten Daten die onkologische Versorgung, insbesondere die Behandlung der Tumorpatientinnen und -patienten, zu verbessern und so die Zahl der Krebstodesfälle zu senken.
Nachdem im April 2013 mit dem bundesweiten Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) der Startschuss für den Auf- und Ausbau der Klinischen Krebsregister gegeben wurde, haben die Bundesländer, auf Basis des KFRGs, eigene Landesgesetze für die Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung erlassen. Dem Bremer Krebsregister ist auf dieser Basis mit der Erweiterung in ein klinisch-epidemiologisches Register im Jahr 2015 die wichtige Aufgabe der Erfassung und Auswertung von klinischen und epidemiologischen Daten zu Krebserkrankungen im Land Bremen übertragen worden.
In klinisch-epidemiologischen Krebsregistern wird der gesamte Verlauf einer Krebserkrankung dokumentiert. Erfasst werden zum Beispiel die Diagnostik, durchgeführte (Primär-)Therapien, aufgetretene Rezidive und der fortlaufende Status der Tumorerkrankung. Bei der Meldepflicht steht der Leistungsbezug im Fokus, das heißt jede Ärztin und jeder Arzt meldet die eigenen onkologischen Behandlungsdaten an das Bremer Krebsregister. Im Krebsregister entsteht somit bei Meldung aller onkologisch tätigen Ärzt:innen ein gesamtheitliches Bild des Tumorgeschehens der oder des Patient:in.
Um auch deutschlandweit die Meldungen zu Diagnose, Therapie, Verlauf und Nachsorge nach dem gleichen Schema für weitergehende Auswertungen zusammenführen und analysieren zu können, ist der von Ärzt:innen zu meldende Datensatz bundeseinheitlich festgelegt. So kann das Krebsgeschehen langfristig und überregional beobachtet werden sowie Erkenntnisse über Erfolge und Defizite in der onkologischen Versorgung erzielt werden.