Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu verschiedenen Themen rund um das Bremer Krebsregister.
Das Bremer Krebsregister hat die Aufgabe, fortlaufend und einheitlich personenbezogene Daten über das Auftreten von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien und bestimmten gutartigen Tumoren zu verarbeiten. Unser Ziel ist es, eine valide Datengrundlage für die Qualitätssicherung in der Krebsfrüherkennung, -diagnose und -behandlung sowie für die Krebsepidemiologie bereitzustellen.
Das können wir nur erreichen, wenn alle Diagnose-, Pathologie-, Therapie- und Verlaufsdaten spätestens 6 Wochen nach Auftreten eines Meldeanlasses gemeldet werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 BremKRG eine Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht abgibt, handelt demnach ordnungswidrig. Als Konsequenz droht ein Bußgeldverfahren.