Meldevergütung
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Vergütungsvoraussetzungen und -höhen sowie zu unseren Abläufen.
Für jede vollständige und gültige Meldung wird an Sie vom Bremer Krebsregister eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Mit der neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 01. Februar 2024 sind die Aufwandsentschädigungen gestiegen. Die Höhe der Meldevergütung ist abhängig vom Anlass der Meldung und dem Leistungsdatum der Meldung. Die neuen Beiträge erhalten Sie für Meldungen mit Leistungsdatum ab dem 1. Februar 2024, für Meldungen mit weiter zurückliegendem Leistungsdatum gelten die alten Beiträge. Beides können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Höhe der Vergütung
Meldungsart | Alter | Neuer |
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung | 18,00€ | 19,50€ |
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes | 4,00€ | 4,50€ |
Meldung von Therapiedaten | 5,00€ | 9,00€ |
Meldung von Verlaufsdaten | 8,00€ | 9,00€ |
*Leistungsdatum vor 01.02.2024
**Leistungsdatum ab 01.02.2024
Voraussetzungen
Die Vergütungsfähigkeit einer Meldung orientiert sich an verschiedenen Kriterien. Meldungen sind vergütungsfähig, wenn
- die medizinische Leistung von der meldenden Einrichtung selbst durchgeführt wurde.
- es sich um eine meldepflichtige Krebserkrankung handelt.
- es sich bei der gemeldeten Therapie um eine tumorspezifische Therapie handelt.
- die erforderlichen Angaben zur Meldung soweit möglich und zutreffend vollständig übermittelt wurden.
- es sich um keine Korrektur von einer zuvor übermittelten, bereits vergüteten Meldung handelt.
- die Leistung nach Inkrafttreten des Bremer Krebsregistergesetzes erfolgte.
Ablauf
Erst wenn alle Rückfragen zur Meldung geklärt sind und die Zuordnung der Meldung zu einem Tumor erfolgt ist, kann die Meldung mit den Krankenversicherungsträger abgerechnet werden. Hierfür wurde ein bundesweites Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern eingerichtet. Jede Meldung wird dabei von den Kassen noch einmal auf die Vergütungsfähigkeit geprüft. Erst wenn die Vergütung durch die Kassen genehmigt wurde, erfolgt die Auszahlung an Sie. Meldungen ohne Angaben zum Krankenversicherungsträger können auch bei Vorliegen vollständiger medizinischer Daten in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden. Eine Vergütung solcher Meldungen erfolgt dann nicht.
Sobald die Auszahlung an Sie erfolgt ist, wird Ihnen dies im Meldeportal im Bereich „Aufwandsentschädigung (Reiter „Datenrückmeldung“) angezeigt. Alle Ansichten in diesem Bereich können zudem als CSV-Datei exportiert werden (Klicken Sie dafür auf die drei Linien oben rechts in der Ansicht).