Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, den Webauftritt des Bremer Krebsregisters barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.krebsregister-bremen.de

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
•    Teilweise fehlen Beschreibungen für Tabellen.
•    Bei einigen Tabellen fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
•    Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bilder und Videos
•    Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bedienelemente
•    Farben und Kontraste sind in wenigen Fällen nicht barrierefrei.
•    Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
•    Es liegt keine kontraststarke Version der Webseite vor.
•    Es liegt keine Version der Webseite in Leichter Sprache vor.


Begründung
Eine Schulung der Mitarbeitenden und Prüfung der Webseiten auf Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess am Bremer Krebsregister.
Wir bemühen uns, die Webseiten und Dokumente nach und nach auf einen barrierefreien Auftritt umzustellen.


Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):

  1. Teilbereich: Texte
    a. Beschreibung

    Wissenschaftliche Texte können nur zum Teil in leichter Sprache formuliert werden. In den meisten Fällen richten Sie sich an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.
  2. Teilbereich: Grafiken mit Text
    Auf einigen Seiten sind Grafiken mit Text zu finden.
    Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    Die Grafiken / Illustrationen dienen zumeist der Darstellung wissenschaftlicher Prozesse, die größtenteils im Text beschrieben sind, sich aber generell an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorkenntnissen richten.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 16.01.2024 überarbeitet. Wir planen 2024 eine grundlegende Überarbeitung des Webauftritts mit Blick auf die Barrierefreiheit. 

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
Team Kommunikation und Transfer des BIPS

Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: cloes(at)leibniz-bips.de

Schwerbehindertenvertretung    
PD Dr. Oliver Riedel
Heidi Menßen (Stellvertreterin)

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

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