Über uns

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In Bremen erfolgt die klinische Krebsregistrierung seit dem Jahr 2015 gemeinsam mit der bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung, die bereits seit 1998 das Auftreten von Krebserkrankungen für das Bundesland Bremen erfasst.

Das Bremer Krebsregister besteht aus einer Vertrauensstelle und einer Auswertungsstelle. In der Vertrauensstelle werden Daten mit Namen und Adressen verarbeitet. Die Auswertungsstelle wertet ausschließlich Daten ohne Namensbezug aus. Das Bremer Krebsregister ist räumlich am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS angesiedelt. Dieses führt auch die Aufgaben der Auswertungsstelle durch. Für die Durchführung der Aufgaben der Vertrauensstelle ist die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verantwortlich. Die Aufsicht über das Bremer Krebsregister hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Ziel unserer Arbeit ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der medizinisch-onkologischen Behandlung und Versorgung und damit zur Erhöhung der Überlebenschancen und der Lebensqualität von Krebspatient:innen zu leisten. Dazu erfasst das Bremer Krebsregister flächendeckend stationäre und ambulante Daten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen.

Noch immer sind Krebserkrankungen, nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zweihäufigste Todesursache in Deutschland. Das Ziel der Krebsregistrierung ist es, mit den erfassten Daten die onkologische Versorgung, insbesondere die Behandlung der Tumorpatientinnen und -patienten, zu verbessern und so die Zahl der Krebstodesfälle zu senken.

Nachdem im April 2013 mit dem bundesweiten Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) der Startschuss für den Auf- und Ausbau der Klinischen Krebsregister gegeben wurde, haben die Bundesländer, auf Basis des KFRGs, eigene Landesgesetze für die Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung erlassen. Dem Bremer Krebsregister ist auf dieser Basis mit der Erweiterung in ein klinisch-epidemiologisches Register im Jahr 2015 die wichtige Aufgabe der Erfassung und Auswertung von klinischen und epidemiologischen Daten zu Krebserkrankungen im Land Bremen übertragen worden.

In klinisch-epidemiologischen Krebsregistern wird der gesamte Verlauf einer Krebserkrankung dokumentiert. Erfasst werden zum Beispiel die Diagnostik, durchgeführte (Primär-)Therapien, aufgetretene Rezidive und der fortlaufende Status der Tumorerkrankung. Bei der Meldepflicht steht der Leistungsbezug im Fokus, das heißt jede Ärztin und jeder Arzt meldet die eigenen onkologischen Behandlungsdaten an das Bremer Krebsregister. Im Krebsregister entsteht somit bei Meldung aller onkologisch tätigen Ärzt:innen ein gesamtheitliches Bild des Tumorgeschehens der oder des Patient:in.

Um auch deutschlandweit die Meldungen zu Diagnose, Therapie, Verlauf und Nachsorge nach dem gleichen Schema für weitergehende Auswertungen zusammenführen und analysieren zu können, ist der von Ärzt:innen zu meldende Datensatz bundeseinheitlich festgelegt. So kann das Krebsgeschehen langfristig und überregional beobachtet werden sowie Erkenntnisse über Erfolge und Defizite in der onkologischen Versorgung erzielt werden.

Ziele und Aufgaben

Die Ziele der Krebsregistrierung sind die Erforschung der Ursachen von Krebserkrankungen, die Entwicklung von wirkungsvollen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sowie die Verbesserung der Versorgung
von Betroffenen. Hier können Sie mehr erfahren.

Rechtsgrundlagen

Die Gesetzliche Grundlage für das Bremer Krebsregister bildet das
"Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen (Krebsregistergesetz - BremKRG)" vom 08.04.2020. Hier können Sie
mehr erfahren.

Organisation des Bremer Krebsregisters

Das Bremer Krebsregister besteht aus einer Vertrauensstelle und einer Auswertungsstelle. Hier erfahren Sie mehr über die Organisationsstruktur des BKR.

Historie

In Hamburg entstand bereits 1926 das weltweit erste regionale Krebsregister. Es stellte jedoch für viele Jahre eine Ausnahme in Deutschland dar. Hier können Sie mehr zur Geschichte der
Krebsregister erfahren.

Finanzierung

Die Finanzierung des Krebsregisters erfolgt überwiegend durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
KVHB
BIPS
Senator
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